Satzung der Grünliberalen
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Satzung der Grünliberalen
Satzung der Grünliberalen (Stand vom 13. November 2015)
Erster Teil – Allgemeines
(1) Die Partei führt die Bezeichnung »Grünliberale«.
(2) Ihre Abkürzung lautet GL.
(3) Die Grünliberalen haben ihren Hauptsitz in Hansa.
(4) Die Hauptfarbe der Grünliberalen ist Grün.
(5) Die »Grünliberalen« bekennt sich zur Verfassung der Freien Republik Hansa.
Zweiter Teil – Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Grünliberalen kann jeder Staatsbürger der Grünliberalen ab 16 Jahren werden, sofern er keiner anderen Partei angehört.
(2) Die Mitgliedschaft der Grünliberalen ist bei der zuständigen Stelle im Hauptsitz zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Schadet ein Mitglied der Partei, kann es in einer Mitgliederbefragung durch eine Zweidrittelmehrheit von der Partei ausgeschlossen werden. Nach einer Frist von neun Monaten kann der Vorstand den Ausschluss rückgängig machen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Verlust der Staatsbürgerschaft der Freien Republik Hansa oder Tod.
Dritter Teil – Organisation
(1) Das höchste Organ der Grünliberalen ist der öffentlich tagende Parteitag. Er tagt regelmäßig.
(2) Jedes Mitglied der Grünliberalen, ist berechtigt, an den Parteitagen teilzunehmen, Anträge zu stellen und an den Abstimmungen teilzunehmen.
(3) Der Parteitag wählt den Vorstand für vier Monate und legt die politischen Grundsätze der Partei mit einer einfachen Mehrheit fest.
Vierter Teil – Vorstand
(1) Der Vorstand der Grünliberalen besteht aus einem Parteivorsitzenden und einem Generalsekretären, mindestens aber aus einem Parteivorsitzenden.
(2) Er vertritt die Partei nach außen und verwaltet das Parteivermögen.
Fünfter Teil – Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit der Gründung der Partei in Kraft und kann vom Parteitag mit einer Zweidrittelmehrheit geändert oder durch eine andere Satzung ersetzt werden.
Erster Teil – Allgemeines
(1) Die Partei führt die Bezeichnung »Grünliberale«.
(2) Ihre Abkürzung lautet GL.
(3) Die Grünliberalen haben ihren Hauptsitz in Hansa.
(4) Die Hauptfarbe der Grünliberalen ist Grün.
(5) Die »Grünliberalen« bekennt sich zur Verfassung der Freien Republik Hansa.
Zweiter Teil – Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Grünliberalen kann jeder Staatsbürger der Grünliberalen ab 16 Jahren werden, sofern er keiner anderen Partei angehört.
(2) Die Mitgliedschaft der Grünliberalen ist bei der zuständigen Stelle im Hauptsitz zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(3) Schadet ein Mitglied der Partei, kann es in einer Mitgliederbefragung durch eine Zweidrittelmehrheit von der Partei ausgeschlossen werden. Nach einer Frist von neun Monaten kann der Vorstand den Ausschluss rückgängig machen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Verlust der Staatsbürgerschaft der Freien Republik Hansa oder Tod.
Dritter Teil – Organisation
(1) Das höchste Organ der Grünliberalen ist der öffentlich tagende Parteitag. Er tagt regelmäßig.
(2) Jedes Mitglied der Grünliberalen, ist berechtigt, an den Parteitagen teilzunehmen, Anträge zu stellen und an den Abstimmungen teilzunehmen.
(3) Der Parteitag wählt den Vorstand für vier Monate und legt die politischen Grundsätze der Partei mit einer einfachen Mehrheit fest.
Vierter Teil – Vorstand
(1) Der Vorstand der Grünliberalen besteht aus einem Parteivorsitzenden und einem Generalsekretären, mindestens aber aus einem Parteivorsitzenden.
(2) Er vertritt die Partei nach außen und verwaltet das Parteivermögen.
Fünfter Teil – Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit der Gründung der Partei in Kraft und kann vom Parteitag mit einer Zweidrittelmehrheit geändert oder durch eine andere Satzung ersetzt werden.
Ida Goßler- Anzahl der Beiträge : 2
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